Aktuelle Rechtsfragen aus dem Vergabe- und Baurecht

Datum | Zeit: Montag, 11.05.2026 von 10:00 – 16:00 Uhr
Ort: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Gelsenkirchen
Maximale Teilnehmerzahl 60 | IK-BAU zertifiziert
Leitung: Regierungsdirektor a.D. Joachim Majcherek, Lehrbeauftragter an der TH-OWL

Programm und Referenten

Vergaberecht

  • Aktuelle Rechtsprechung und Themen zum Vergaberecht u.a.
  • Erforderlichkeit der Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Auftragsvergabe im Wege öffentlicher Ausschreibung
  • Voraussetzungen einer verdeckt produktspezifischen Ausschreibung durch Gestaltung der Wertungskriterien
  • Einsicht in technische Bieterunterlagen
  • Gerüstbauarbeiten kein gesondertes Fachlos
  • Erforderlichkeit der Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Auftragsvergabe im Wege öffentlicher Ausschreibung
  • Ausschlusstatbestand des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, wenn bezogen auf den Vertragsinhalt, etwas anderes angeboten wird als vom Auftraggeber bestellt
  • Vergütungsrechtliche Behandlung von Mehraufwand infolge abweichender Baugrundverhältnisse
  • Zweifel an der Auskömmlichkeit des Angebots müssen plausibel sein und auf einer tragfähigen Grundlage beruhen
  • Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur vertraulichen Behandlung der Angebotskalkulation
  • Nachforderung von Unterlagen bzw. Aufklärung des Angebotsinhalts
  • Angebotsausschluss wegen einer schweren Verfehlung sowie unzulässiger Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Baurecht

  • Aktuelle Rechtsprechung und Themen zum Baurecht u.a.
  • Vergütung bei prüfbarer Abrechnung
  • Nachträge beim EP-Vertrag nach Einheitspreisen
  • Ohne rechtzeitige Behinderungsanzeige, kein Anspruch auf Schadensersatz
  • Unternehmer muss örtliche Gegebenheiten berücksichtigen
  • nur schriftlicher Bedenkenhinweis befreit von der Mängelhaftung
  • Unvorhergesehene Bodenverhältnisse-Mehrkosten
  • Fertigstellung“ auch bei wesentlichen Mängeln
  • Arbeitsteilig tätige Nachunternehmer sind verkehrssicherungspflichtig
  • bei geändertem Bauentwurf: Vergütung auch für mittelbare bauzeitliche Auswirkungen
  • Wandriss aufgrund von Kanalbauarbeiten
  • Keine Vermutungswirkung von DIN-Normen
  • Unzureichende Betonfestigkeitsklasse
  • vertraglich übernommenes Baugrundrisiko
  • Baugrundgutachten abweicht, übernimmt das Baugrundrisiko
  • Schriftformerfordernis für Nachträge
  • Bestandsschutz entfällt bei Nutzungsaufgabe
  • Architekt haftet für unterdimensionierte Entwässerung
  • Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Architekt Verkehrssicherungspflichtig
  • Neue Bankverbindung ist zu überprüfen

Referent: Regierungsdirektor a.D. Joachim Majcherek;
Lehrbeauftragter an der TH-OWL