Seminaranerkennung

Anerkennung der Seminare der VSVI-NRW im Sinne der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW

Mit der Novellierung des Baukammergesetzes NRW im Dezember 2003 wurde die immer schon bestehende Fortbildungspflicht der Kammermitglieder konkretisiert. Seit diesem Zeitpunkt gilt, dass man sich entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW (FuWO) beruflich fortzubilden und sich über die für die Berufsausbildung geltenden Bestimmungen vertraut zu machen hat.

Nach verschiedenen Änderungen gilt nunmehr die Fassung der Fort- und Weiterbildungsordnung, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15. November 2017 die von der Vertreterversammlung der Baukammer am 10.11.2017 beschlossene Änderung der FuWO genehmigt. Pflichtmitglieder, die noch keine zusätzliche berufliche Qualifikation aufweisen, müssen 8 Fortbildungspunkte, freiwillige Mitglieder 4 Fortbildungspunkte pro Jahr erzielen.

Wer zusätzliche Qualifikationen wie z.B. eine staatliche Anerkennung als Sachverständiger nach SV-VO, nach SVO oder das Bauvorlagerecht hat, unterliegt besonderen Regelungen ( §§ 6 + 7 FuWO). Die Themen der Fortbildung sind in einem Themenkatalog der FuWO enthalten. Die VSVI-NRW lässt regelmäßig zahlreiche Seminare gem. § 6 FuWO von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkennen, da unsere Seminare in der Regel dem Themenkatalog der FuWO entsprechen. Über die Teilnahme werden von den Seminarleitern Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis über die Fortbildung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW dienen.Seminare, die dem Themenkatalog der FuWO nicht entsprechen und daher nicht zum Nachweis über die Fortbildung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW dienen können, sind in den Seminarbeschreibungen auf der VSVI-NRW Homepage entsprechend gekennzeichnet.